Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude - gefördert durch das BAFA
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie in Ihrem Gebäude am effizientesten und wirtschaftlichsten Energie einsparen können. Auch eine Umrüstung auf erneuerbare Energien, z.B. ein Wechsel von einem Gas- oder Ölkessel zu einer Wärmepumpe kann Beratungsgegenstand sein.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hält für die Energieberatung sehr attraktive Förderprogramme bereit. Wir sind für die Energieberatung vom BAFA zugelassen, wodurch die Beratungskosten für unsere Kunden erheblich reduziert werden können. Dabei wird zwischen verschiedenen Förder- und Beratungsprogrammen unterschieden:
BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die Energieberatung von Nichtwohngebäuden wird durch das BAFA mit bis zu 80% gefördert. Mögliche Förderempfänger sind z.B. Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähig sind dabei sowohl Energieberatungen im Bestand als auch im Neubau. Wir sind von BAFA für die Beratung von Nichtwohngebäuden zugelassen, wodurch unsere Beratungen förderfähig sind.
Die Beratung im Bestand soll ein energetisches Konzept erstellen, mit dem Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum (i.d.R. mehrere Jahre) eine energetische Modernisierung eines Gebäudes erfolgen kann (Sanierungsfahrplan). Alternativ kann auch ein Konzept erstellt werden, mit dem in einem Zug ein bundesgeförderter Effizienzgebäudestandard erreicht wird.
Im Neubau wird die Beratung gefördert, wenn das Ziel ist ein BEG-Effizienzhaus zu errichten.
Hier erfahren Sie Details zur Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude - iSFP
Nachweise und Optimierungen zum KfW-Effizienzgebäude
Aufgrund der hohen Fördergelder ist eine Sanierung zu einem Effizienzgebäude in vielen Fällen wirtschaftlicher als nur eine allgemeine Modernisierung vorzunehmen. Wir beraten Sie zu den aktuellen Förderkonditionen der KfW.
Wir sind beim BAFA als Energieberater anerkannt und können damit förderfähige Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude erbringen.