Energieberatung für Nichtwohngebäude - Förderung durch das BAFA und die KfW
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie in Ihrem Gebäude am effizientesten und wirtschaftlichsten Energie einsparen können. Auch eine Umrüstung auf erneuerbare Energien, z.B. ein Wechsel von einem Gas- oder Ölkessel zu einer Wärmepumpe kann Beratungsgegenstand sein.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hält für die Energieberatung sehr attraktive Förderprogramme bereit. Wir sind für die Energieberatung vom BAFA zugelassen, wodurch die Beratungskosten für unsere Kunden erheblich reduziert werden können. Bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude bieten wir u.a. folgende Leistungen an:
BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die Energieberatung von Nichtwohngebäuden wird durch das BAFA mit bis zu 80% gefördert. Mögliche Förderempfänger sind z.B. Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Wir beraten Sie z.B. zur energetischen Optimierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Sporthallen, Industrie- und Lagerhallen, Schulen oder Kindertagesstätten.
Förderfähig sind dabei sowohl Energieberatungen im Bestand als auch im Neubau. Wir sind von BAFA für die Beratung von Nichtwohngebäuden (DIN V 18599) zugelassen, wodurch Sie hohe Förderzuschüsse für die Energieberatung von bis zu 8000€ erhalten können.
Die Beratung im Gebäudebestand soll ein energetisches Konzept erstellen, mit dem Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum (i.d.R. mehrere Jahre) eine energetische Modernisierung eines Gebäudes erfolgen kann (Sanierungsfahrplan). Die Umsetzung der einzelnen Schritte ist dabei allerdings nicht verbindlich. Sie können die geförderte Beratung in Anspruch nehmen ohne sich zu einer Sanierung Ihres Gebäudes zu verpflichten. Gerade für Kommunen ist es oft interessant mit dem Sanierungsfahrplan ein langfristiges Konzept zur Klimaneutralität erarbeiten zu können. Alternativ kann jedoch auch ein Konzept erstellt werden, mit dem in einem Zug ein bundesgeförderter Effizienzgebäudestandard erreicht wird.
Im Neubau wird die Beratung gefördert, wenn das Ziel ist ein BEG-Effizienzhaus zu errichten.
Kontaktieren Sie uns um Details zur Energieberatung und den Fördermöglichkeiten zu erfahren.
Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA
Das BAFA fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht nur, wenn ein gewisser Energiestandard des gesamten Gebäudes erreicht worden ist, sondern es werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Dies kann beispielsweise das Dämmen des Dachs oder der Fassade sein. Auch der Austausch eines Gaskessels gegen eine Wärmepumpe kann Fördergegenstand sein. Bei Erreichen der vorgegebenen Effizienzstandards kann der Austausch eines Gaskessels mit bis zu 35% und der Austausch eines Ölkessels gegen eine Wärmepumpe sogar mit bis zu 45% gefördert werden.
Wir sind beim BAFA zur Energieberatung für Nichtwohngebäude registriert und können die Nachweise für die Förderung von Einzelmaßnahmen erbringen. Die Baubegleitung und Fachplanung von Einzelmaßnahmen kann ebenfalls durch bis zu 50% gefördert werden.
Simulation des Sommerlichen Wärmeschutzes
Mit Hilfe dynamischer Gebäudesimulation können instationäre Effekte, wie z.B. die Innentemperaturschwankungen im Tagesgang abgeschätzt werden. Dies ermöglicht eine deutlich bessere Aussage über die Gefahr der sommerlichen Überhitzung eines Gebäudes.
Außerdem kann hierdurch der Einsatz erneuerbarer Energien optimiert werden. Durch eine dynamische Simulation kann die Auswirkung der nicht konstanten Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien deutlich genauer bewertet werden als mit stationären Berechnungen. Hierdurch können i.d.R. deutlich wirtschaftlichere Lösungen gefunden werden, was den erhöhten Rechenaufwand fast immer kompensiert. Gebäudesimulation ist gerade zur Planung für energieeffiziente Hallen ein wichtiges Instrument.
Nachweise und Optimierungen zum KfW-Effizienzgebäude
Wenn Sie Ihren Neubau in einem Effizienzgebäude-Standard erreichten wollen, unterstützen wir Sie mit den erforderlichen Berechnungen und optimieren diese so, dass Sie den jeweiligen Standard wirtschaftlich erreichen können.
Für die Sanierung zum Effizienzgebäude besteht außerdem die Möglichkeit erhebliche Fördergelder zu erhalten. Wir beraten Sie zu den aktuellen Förderkonditionen der KfW.
Wir sind bei der Dena (Deutsche Energieagentur) zur Nachweiserstellung für BEG-Effizienzgebäude im Nichtwohnungsbau gelistet und können die Nachweise nach DIN V 18599 erbringen.